Lektorat, Lektor für Steuerrecht & Steuerratgeber
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Mit dem Begriff Steuerrecht wird ein spezielles Gebiet des öffentlichen Rechts bezeichnet, das sich mit der Festsetzung und auch der Erhebung von Steuern befasst. Sämtliche Steuergesetze fallen in dieses Bereich des Rechts.
In Deutschland sind die geltenden Steuergesetze nicht gerade gering an der Zahl, es gibt für Unternehmen und für Privatpersonen eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften zu beachten, wenn sie steuerrechtlich korrekt handeln wollen.
Daher werden immer wieder Nachschlagewerke und Steuerratgeber benötigt. Diese werden von verschiedenen Verlagen herausgegeben und erscheinen meist in den Verlagen, die sich auch mit dem Verlegen der Rechtsratgeber befassen.
Die Zielgruppen für die meist als Lexika, Ratgeber oder Fachbuch erscheinenden Bücher sind sehr unterschiedlich. Es werden zum einen Texte veröffentlicht, die sich an die Menschen richten, die beruflich mit Steuern zu tun haben und die daher ein entsprechendes Fachwissen besitzen. Hier wird auf unnötige zusätzliche Erklärungen verzichtet und die Fachkenntnis einfach vorausgesetzt. Solche Bücher richten sich in erster Linie an Steuerbüros, an Lohnbüros oder auch an Unternehmen.

Lektorat für Steuerrecht und Steuerratgeber
Die Bücher zum Thema Steuerrecht finden aber nicht nur bei Unternehmen Anwendung.
Viele Privatpersonen, die zum Beispiel ihre Einkommenssteuererklärung selbst erstellen, bauen auf die Tipps und Tricks, die ihnen ein Ratgeber diesbezüglich gibt. Diese Bücher sind dann aber oft weitaus verständlicher geschrieben und bauen weniger oder gar nicht darauf, dass ein bestimmtes fachliches Wissen beim Leser vorhanden ist.
Die Bücher erklären teilweise bis ins kleinste Detail die Zusammenhänge oder führen Beispiele zum besseren Textverständnis auf.
In der Regel handelt es sich bei den Ratgebern und Sachbüchern für private Kunden um Taschenbücher, die handlicher und kostengünstiger sind. Zu beachten ist beim Kauf aber, dass das Steuerrecht nicht gerade selten Änderungen erfährt, so dass es in aller Regel nach kurzer Zeit nötig ist, den Ratgeber durch Neukauf zu aktualisieren, beziehungsweise die Loseblattsammlungen, die besonders in Unternehmen oder bei Steuerfachleuten gängig sind, ständig zu vervollständigen und inzwischen ungültig gewordene Regelungen zu entfernen.
Ein Lektor bzw Lektorat für Steuerrecht und Steuerratgeber hat Kenntnisse in: Besteuerung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung, Veranlagung.


